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Informationen zum Schulbetrieb

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Ablauf letzter Schultag am 27.07.2022

8h Gottesdienst auf dem Schulhof

ca. 8.45 h Verleihung von Preisen/Qualipässen/Urkunden
an Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen auf dem Schulhof


anschl. Klassenleiterstunde bis zum regulären Ende der vierten Stunde um 11.25 h (nicht 11h wie zuvor angekündigt)
Zeugnisse, Gespräche, Verabschiedungen, Aufräumarbeiten

Wir wünschen der Schulgemeinschaft schon jetzt erholsame und gesunde Sommerferien!



15.07.22

Ankündigung zur Planungssicherheit:

Der Unterricht findet in der Woche vom 18.-22. Juli, in der Temperaturen bis zu 39 Grad erwartet werden, nach der Hitzeläuteordnung statt.

Das Fußballturnier am Donnerstag, 21. Juli, trägt den Temperaturen Rechnung: Ende der Veranstaltung um 13.10 Uhr am Spielgelände des VfR. Die Klassen 5 und 6 sind um ca. 13.30 Uhr wieder zurück an der Schule.





22.04.22

Der Zutritt zum Schulgelände und die Teilnahme am Unterricht sowie an schulischen Veranstaltungen ist ab Mo,25.04. wieder ohne Testnachweis möglich.
Es wird in der Schule also nicht mehr getestet.

***
Schreiben der Kultusministerin an die K2:

Viel Erfolg beim Abitur!
Liebe angehende Abiturientinnen und Abiturienten,
nach den Osterferien ist es soweit: mit den Abiturprüfungen startet das große Finale Ihrer Schulzeit. Für diese intensive Zeit wünsche ich Ihnen von Herzen viel Erfolg und alles erdenklich Gute.
Mit dem Abitur geht für Sie eine spannende, prägende, hoffentlich meist schöne, aber sicherlich auch – gerade in den letzten zwei Jahren - oft anstrengende Phase in Ihrem
Schulleben zu Ende. Fast die gesamte Zeit der Oberstufe war bei Ihrem Jahrgang überlagert von der Corona-Pandemie. Sie mussten mit Schulschließungen und Fernunterricht zurechtkommen und auch außerhalb der Schule auf viele Freizeitaktivitäten verzichten. Gerade für Sie als junge Erwachsene war dieser Verzicht besonders schmerzhaft. Deshalb hoffe ich sehr, dass sich die positive Entwicklung beim Infektionsgeschehen weiter fortsetzt und Sie nach den Prüfungen möglichst unbeschwert feiern und den Sommer gemeinsam mit Ihren Freunden und Familien genießen können.
Doch bevor Sie über das Feiern und den Sommer nachdenken, gilt es jetzt noch einmal alle Kräfte zu sammeln und den Fokus auf die anstehenden Prüfungen zu richten.
Mir ist bewusst, dass die notwendigen Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie
in den letzten beiden Jahren auch Ihre Vorbereitung auf das Abitur erschwert haben.
Deshalb haben wir frühzeitig entschieden, dass auch in diesem Jahr wieder die angepassten Prüfungsbedingungen mit längeren Bearbeitungszeiten gelten und die Sondersituation auch bei den Korrekturen wieder angemessen pädagogisch berücksichtigt werden soll.
Ich bin überzeugt, dass wir auch dieses Jahr faire Bedingungen geschaffen haben und
Sie Ihre Abschlussprüfungen mit Zuversicht und einem guten Bauchgefühl in Angriff
nehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Theresa Schopper





12.04.22

Wir wünschen der Schulgemeinschaft erholsame Ferien und ein gesegnetes Osterfest
verbunden mit einem besonderen Dank an unser Schulpastoralteam, an Jugendpfarrer Manuel Gärtner, an die Technik-AG und an die Klasse 9a,
die einen ONLINE-GOTTESDIENST für den letzten Schultag vor den Osterferien vorbereitet haben.

Außerdem drücken wir der K2 ganz fest die Daumen für die schriftlichen Abiturprüfungen, die sich unmittelbar an die Ferien anschließen. Ganz viel Erfolg und Gottes Segen für das Abitur 2022!


11.04.22

Gebet der Vereinten Nationen:
Our earth is but a small star in the great universe.
Yet of it we can make, if we choose, a planet
unvexed by war, untroubled by hunger or fear,
undivided by senseless distinctions of race, color or theory.
Grant us that courage and foreseeing
to begin this task today
that our children and our children's children
may be proud of the name of man.


Unsere Erde ist nur ein kleines Gestirn im großen Weltall. An uns liegt es, daraus einen Planeten zu machen, dessen Geschöpfe nicht von Kriegen gepeinigt werden, nicht von Hunger und Furcht gequält, nicht zerrissen in sinnlose Trennung nach Rasse, Hautfarbe oder Weltanschauung. Gib uns Mut und Voraussicht, schon heute mit diesem Werk zu beginnen, damit unsere Kinder und Kindeskinder einst stolz den Namen Mensch tragen.


08.04.22

Liebe Schulgemeinschaft!

Immer wieder kommt es an Schulen zu Sachbeschädigungen durch sogenannte Challenges, Mutproben oder Spiele. Dazu angeregt werden die Kinder und Jugendlichen durch die Plattform Tiktok. Dabei geht es beispielsweise darum, durch das Anzünden von Papierhandtuchspendern in den Toiletten, der Verstopfung von Toiletten oder durch die Androhung eines Amokalarms schulfrei zu bekommen. Diese Challenges werden von Kindern und Jugendlichen oft ohne Bewusstsein für mögliche Konsequenzen als Mutproben weitergeleitet oder durchgeführt.
In der an alle Eltern gesendeten E-Mail zu diesem Thema finden Sie Hinweise des Landeskriminalamts, welche ernsten Folgen so eine Challenge nach sich zieht. Auch die fristlose Kündigung des Privatschulvertrages kann eine solche Tat zur Folge haben. In der Anlage finden Sie gleichzeitig Hinweise des Landesmedienzentrums (LMZ) für präventive Maßnahmen.

Unsere Schule war davon bislang nicht betroffen und wir wollen, dass dies auch so bleibt.


Mit besten Grüßen
Alexander Stöckl
Marina Schmidl, Julian Sommer und Simon Reichel Schülersprecherteam
Katrin Ballhaus Elternbeiratsvorsitzende




04.04.22

Aus der neuen Corona-Verordnung-Schule:

"(...) das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske
(FFP2 oder vergleichbar) in geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften
von geschlossenen Räumen werden generell empfohlen. (...)



01.04.22

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute möchte ich euch und Sie über den Fortgang des Unterrichts nach der Anpassung der Corona-Verordnung Schule und deren Notverkündung am heutigen 01. April 2022 informieren.
Hier haben sich einige Änderungen ergeben, da die Coronaschutzmaßnahmen bundesweit als beendet gelten. Für uns als Schule hat dies natürlich ebenfalls Konsequenzen. Das ministerielle Schreiben weist eindeutig darauf hin, dass die Infektionslage angespannt ist und wir weiterhin Vorsicht walten lassen müssen.
Mit diesem Konzept sind wir auch bisher weit gekommen und konnten den gesamten Unterricht in Präsenz aufrechterhalten. Natürlich sind die Zeiten weiterhin fordernd und wir geraten sicherlich an den ein oder anderen Stellen an unsere Grenzen, denn neben Schülerinnen und Schülern, die coronabedingt in Quarantäne müssen, fallen natürlich auch unsere Lehrkräfte aus. Dennoch schaffen wir es gemeinsam, den Unterricht und alle Veranstaltungen in Präsenz stattfinden zu lassen. Das wichtigste Mittel für uns als Schule ist dabei die Maske. Sie verhindert eine Ausbreitung des Virus. Daher möchte ich an dieser Stelle betonen, dass die Maske auch weiterhin getragen werden kann. Wir schützen damit alle am Schulleben Beteiligten. Besonders denke ich auch an unsere Abiturientinnen und Abiturienten, die direkt nach den Osterferien in ihre Prüfungen starten und die wir natürlich vor Infektionen schützen wollen.
Ich danke euch und Ihnen, wenn das freiwillige Tragen der Masken breite Unterstützung findet, zumindest bis zu den Osterferien!
Die Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort.
***
Wenn Sie, liebe Eltern, ukrainische Familien aufgenommen haben oder kennen, deren Kinder gerne unsere Schule besuchen möchten, so nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schulleitung auf. Gerne bieten wir diesen Schülerinnen und Schülern eine (vorübergehende) schulische Heimat an.

Nun wünsche ich der gesamten Schulgemeinschaft ein erholsames Wochenende!

Freundliche Grüße
Alexander Stöckl

18.03.2022

Ankündigung des KM:
Die Teststrategie an Schulen und Kitas bis zu den Osterferien wird geändert: Ab dem 21. März 2022 sind zwei statt drei Tests pro Woche für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend, außerdem entfallen die Testungen an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen nach einem Infektionsfall. Kultusministerin Theresa Schopper sagt dazu: „Wir wollen mittelfristig in Richtung Normalität und planen ein behutsames sowie schrittweises Lockern – vorbehaltlich der Bundesregelungen.“

(Anmerkung des Schulleiters: Leider ausgerechnet in einer Phase steigender Inzidenzen)

Bei uns werden die Testungen dann überwiegend am Dienstag und Donnerstag in der 1. Stunde durchgeführt. Die lange Phase, in der hauptsächlich am Montag, Mittwoch und
Freitag getestet wurde, hat damit ihr vorläufiges Ende gefunden.

Die Maskenpflicht soll nur noch bis zum 2. April gelten.


14.03.2022

Derzeit bekommen wir Anfragen zu den Konditionen der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine.
Wir gehen davon aus, dass Konditionen ähnlich der Aufnahme der syrischen Flüchtlingskinder gelten werden (Vorbereitungsklassen zum Erlernen der deutschen Sprache an bestimmten Standorten u.ä.).
Weitere Rahmenbedingungen werden sicher in den nächsten Wochen etwa durch das KM und/oder durch die Schulstiftung geregelt.

07.03.22

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

hoffentlich haben Sie/ habt ihr alle die schulfreie Woche genossen und ein wenig Atem geholt, auch wenn die Geschehnisse in der Ukraine uns diesen zu rauben scheinen. Sorgen, Unsicherheiten und Ängste machen sich verständlicherweise breit.
Aus diesem Grund macht das Team der Schulseelsorge am Ursulinen-Gymnasium folgende Angebote:

Es wurden Morgenimpulse für die nächste Zeit erarbeitet, die die Thematik des Krieges aufnehmen und Anlass geben, diese im Gespräch zu verarbeiten.
In der ersten großen Pause wird die Kapelle geöffnet sein für diejenigen der Schulgemeinschaft, die das Bedürfnis haben, zu beten, Fürbitten zu schreiben, das Geschehen zu verarbeiten. Es brennen dabei Kerzen zu leisen Klängen.
Erinnert sei auch an die Frühschichten (mit Frühstückstüte) zur Fastenzeit. Dazu laden wir ganz herzlich ein, donnerstags um 7.30 Uhr.

Auch eure Lehrer hören euch zu, wenn Gesprächsbedarf in der Klasse besteht.

Dort wo es sinnvoll ist, wird der Krieg in Europa auch im Fachunterricht behandelt.

Nun einen guten Start in den nächsten Schuljahresabschnitt verbunden mit der Hoffnung auf baldigen Frieden!


14.02.22

Sehr geehrte Eltern,

die Pandemie und die aktuelle Omikron-Welle stellt auch für unser Sekretariat einen nicht unerheblichen Mehraufwand im Tagesgeschäft dar.
Zur Zeit betrifft das auch das Thema "Freitesten". Bitte achten Sie darauf, dass Schülerinnen und Schüler bei möglicher Rückkehr in die Schule einen aktuell gültigen Nachweis (24 Stunden-Regelung) über einen negativen Schnelltest eines Testzentrums vorlegen können.
Auf diesem Nachweis ist auch der Name der getesteten Person zu lesen. Nur dann können die Schülerinnen und Schüler wieder am Unterricht teilnehmen. Die kostenlosen Testzentren haben auch sonntags geöffnet.


05.02.22

Der Generalvikar der Erzdiözese Freiburg, Christoph Neubrand, äußert sich zu den jüngsten Entwicklungen in der Kirche, die auch uns betroffen machen und beschäftigen.

"Es sind stürmische Zeiten für alle Menschen, denen Kirche und die Frohe Botschaft am Herzen liegen. Die vergangenen Tage waren in mehrfacher Hinsicht aufwühlend, auch für mich als Generalvikar des Erzbistums. Im Blick auf das Münchner Missbrauchsgutachten ist mir wichtig: Missbrauch ist unerträglich und darüber hinaus Verrat am Evangelium. Als Institution Kirche haben wir Schuld auf uns geladen, indem wir weggesehen haben, nur versetzt haben. Wir sind heute in der Pflicht, radikal aufzuklären, Verantwortung klar zu benennen und Konsequenzen zu ziehen. Das sind wir den Betroffenen ebenso schuldig wie der Frohen Botschaft, die durch die Missbrauchstaten und den beschämenden früheren Umgang mit diesen verdunkelt wurde.

Im Erzbistum Freiburg unterstützen wir die Aufarbeitung durch die unabhängige Kommission, wo immer wir können. Dafür stehe ich auch als Generalvikar persönlich. Neben der detaillierten Aufarbeitung, die durch die AG Aktenanalyse bereits seit dem Jahr 2018 läuft, haben wir im Erzbistum auch das Präventionsprogramm gegen Missbrauch deutlich gestärkt. Wir setzen es entschieden durch.

Viele Menschen im Erzbistum hat ein weiteres Thema bewegt und berührt, allerdings auf eine ganz andere Art. Mehr als hundert queere (homosexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre) Menschen aus dem Herzen der Kirche haben mit der Initiative „out in church“ öffentlich über ihre oft schmerzhaften Erfahrungen berichtet. Ich sehe die Geschichten und Erfahrungen dieser Mitarbeitenden und Engagierten, auch jener, die nicht an die Öffentlichkeit gegangen sind. „Out in church“ ist für mich ein wichtiger Beitrag zu aktuellen Debatten. Für das Erzbistum kann ich sagen: Die Mitarbeitenden, die an der Initiative teilgenommen haben, müssen deshalb keine Konsequenzen fürchten. Homosexuelle Menschen sind in der Kirche willkommen, als Mitarbeitende und als Engagierte. Eine Kirche, wie ich sie mir wünsche, begrüßt mit Freude alle, die sich zur Botschaft Jesu bekennen."


01.02.2022

Sehr geehrte Eltern,

1. Zum Elternsprechtag: Der für Freitag, 18.02.22 angekündigte Elternsprechtag von 14-18 h findet pandemiebedingt NICHT IN PRÄSENZ statt. Sie können aber für diesen Tag mit den Fachlehrkräften und Klassenleitungen einen Termin ausmachen, entweder für ein telefonisches Gespräch oder für eine Videokonferenz. Die traditionelle 10-Minuten-Taktung bleibt an diesem Tag ebenfalls bestehen, so dass möglichst viele Gespräche am virtuellen Elternsprechtag stattfinden können.


2. Zum Thema "Freitesten": Schülerinnen und Schüler, die sich freigetestet haben, müssen bei Rückkehr in die Schule den entsprechenden negativen Testnachweis vorlegen. Am besten haben die Eltern bereits vorab das entsprechende Dokument in einer E-Mail an uns versendet. Wenn kein Nachweis vorliegt, dürfen die Schülerinnen und Schüler am Unterricht nicht teilnehmen. Wir bitten um Verständnis.


Alles Gute weiterhin und bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüße
Ihre Schulleitung


05.01.2022

Informationen zum Unterrichtsbeginn ab dem 10. Januar 2022 (Schreiben des Kultusministeriums):

1. Am Präsenzunterricht wird möglichst festgehalten.

2. Es gelten die bisherigen Hygieneregelungen (Maskenpflicht etc.). In der ersten Schulwoche nach den Ferien werden die Schülerinnen und Schüler allerdings täglich getestet.

Anm.: Am Montag geschieht das bei uns in der 1. Stunde. Auch die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe führen am Montag in ihrem ersten Kurs einen Test durch.

3. Zur Testpflicht:
Bisher waren immunisierte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Nach den Weihnachtsferien gilt diese Ausnahme nur noch für Personen mit einer Auffrischungsimpfung, der sog. „Booster-Impfung“ sowie für Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben.

Anm.: Es besteht entsprechende, einmalige Nachweispflicht.

4. "Entsprechend der Ankündigung vor den Weihnachtsferien sind mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen bis zum 31. März 2022 untersagt. Leider lässt sich gegenwärtig noch nicht vorhersagen, ob eine Verlängerung der Untersagung über diesen Zeitpunkt hinaus notwendig wird."

Das KM ruft die Eltern dazu auf, bereits am Sonntag, 09.01., einen häuslichen Selbsttest mit den Schulkindern durchzuführen.


22.12.2021

Zum Jahresende an die Schulgemeinschaft:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

zum Ende des Kalenderjahres 2021 ergreife ich die Gelegenheit, ein kurzes Wort an Sie/euch zu richten:

Ich danke dem Kollegium für den großen Einsatz im Kalenderjahr 2021, für das Mittragen - und oftmals sicherlich auch geduldige Ertragen - der besonderen Herausforderungen, für die pädagogische Kreativität und die konstruktive Zusammenarbeit. Ich wünsche Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, nun in Kürze eine besinnliche Zeit des Durchatmens. Nutzen Sie die bevorstehenden Ferientage für Entspannung und lassen Sie es sich - soweit es die bestehenden Vorgaben möglich machen - einfach gut gehen!

Dies gilt ebenso den Sekretärinnen, Horterzieherinnen, der Schulsozialarbeiterin und den Hausmeistern, die die vielen besonderen und oft zusätzlichen Aufgaben und Herausforderungen so zuverlässig und mit großem Einsatz bewältigt haben.

Ebenso gilt mein Dank den Eltern. Für Sie, liebe Eltern, waren sicher die entstandenen Anforderungen des Hygienekonzepts (Stichwort "Selbsttests") und die tatsächlich eingetretenen Quarantänen eine ganz besondere Belastung. Um so mehr bin ich dankbar für Ihr Engagement bei der Unterstützung Ihrer Kinder, für die vielen anerkennenden Rückmeldungen zu unseren Bemühungen, aber genauso für Ihre solidarisch-kritische Begleitung, die uns oft eine wichtige Hilfe ist, weil wir ja Dinge nur optimieren können, wenn wir erfahren, was noch nicht wirklich gut klappt. Als Schulleiter kann ich nur froh darüber sein, hier am Ursulinen-Gymnasium einer Elternschaft zu begegnen, die in überragender Mehrheit vernünftig und kooperativ im Sinne der Pandemiebekämpfung agiert.

Und schließlich danke ich auch der Schülerschaft. Toll, dass ihr euch, liebe Schülerinnen und Schüler, insgesamt so umsichtig und diszipliniert nach dem Wiederbeginn des Präsenzunterrichts an die Regeln und Vorgaben (Stichwort Maskenpfllcht, Durchführung der Selbsttests) gehalten habt!

Ich wünsche nun euch /Ihnen allen frohe und gesegnete Weihnachten im Kreise eurer/Ihrer Liebsten. Möge uns das neue Jahr 2022 Kraft für ein gutes weiteres Miteinander schenken und möge es von einer hoffentlich positiven Gesamtentwicklung geprägt sein.

Herzliche Grüße und Gottes Segen
Ihr
Alexander Stöckl
zusammen mit dem gesamten Schulleitungsteam






09.12.21

Das Kultusministeriums hat entschieden:

"Ziel der Landesregierung ist, Schulen und Kitas offen zu halten. Und wir werden nach derzeitigem Stand auch den Beginn der Weihnachtsferien nicht vorziehen...Gleichwohl verstehen wir den Wunsch mancher Eltern sowie Schülerinnen und Schüler, sich in der Zeit unmittelbar vor den Weihnachtsfeiertagen isolieren zu wollen.
Deshalb eröffnen wir im Zeitraum vom 20. bis zum 22. Dezember 2021 als besondere Ausnahmeregelung die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler in eine selbstgewählte Quarantäne begeben, indem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen.
Für die Beurlaubung gelten folgende Regelungen: Der Beurlaubungswunsch wird von den Erziehungsberechtigten ... schriftlich angezeigt.Die Schule muss die Beurlaubung nicht ausdrücklich verfügen, sie soll der Schülerin oder dem Schüler aber für die Zeit der Beurlaubung Arbeitsaufträge erteilen und, soweit erforderlich, entsprechende Materialien (analog oder digital) zur Verfügung stellen.
Die Beurlaubung ist mit der Auflage verbunden, dass die Schülerin oder der Schüler die von der Schule erteilten Arbeitsaufträge im Beurlaubungszeitraum erledigt. Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum (!) in Anspruch genommen werden, d.h. ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20. Dezember ist nicht möglich.
Die Schülerinnen und Schüler gelten, auch im Falle schriftlicher Leistungsfeststellungen, in dem Beurlaubungszeitraum als entschuldigt. Die Lehrkraft entscheidet wie bei Krankheit darüber, ob eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen ist ..."

Anm.: Die Schulleitung hat eine Extra-Rundmail an alle Eltern über die Elternvertretungen mit wichtigen Informationen zu dieser Thematik versendet. Bitte nehmen Sie diese E-Mail zur Kenntnis.


Stand: 06.12.21

Auszug aus einem ministeriellen Infoblatt für Kinder und Jugendliche

Kontaktperson - was passiert jetzt?

Wenn eine Kontaktperson Corona hat, musst Du Dich, wenn Du nicht geimpft oder genesen
bist, sofort für 10 Tage (ab dem Tag, an dem die Person positiv getestet wurde) in Quarantäne begeben. Eine Kontaktperson ist:
1. jemand mit dem Du zusammenwohnst,
2. jemand bei dem Du länger als 10 Minuten warst, ohne einen Abstand von 1,5 Metern zu
haben und ohne, dass Ihr eine Maske getragen habt,
3. jemand mit dem Du Dich ohne Abstand und ohne Maske unterhalten hast,
4. jemand mit dem Du in einem nicht gut gelüfteten Raum bist, auch wenn Ihr Maske tragt.


Wenn Du als Kontaktperson in Quarantäne bist, kannst Du, wenn Du Dich nicht krank fühlst,
ab dem 5. Tag Deiner Quarantänezeit einen Schnelltest machen. Ist der Test negativ, musst Du nicht mehr zuhause bleiben. Dein Testergebnis musst Du in der Schule vorzeigen.


Stand: 29.11.21

Sehr geehrte Eltern,

die CoronavO wurde geändert. Die wichtigsten Regelungen sind:

  • Der Sportunterricht findet - so das Kultusministerium- weiterhin statt, allerdings nur noch kontaktfrei. Es besteht Maskenpflicht bei Hilfestellungen.
  • Singen in Räumen ist nur mit Maske, Spielen von Blasinstrumenten nur in sehr großen Räumen erlaubt.
  • Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind bis zum 31. Januar 2022 generell, d.h. auch im Inland, untersagt.
  • Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind nicht mehr durch Vorlage ihres Schülerausweises von der Testpflicht befreit.

Stand: 15.11.21

Sehr geehrte Eltern,

aus aktuellem Anlass appelliere ich an Sie: Bitte unterstützen Sie unser "Corona-Management", indem Sie uns mit einer kurzen E-Mail an das Sekretariat über das Ergebnis des PCR-Tests Ihres Kindes umgehend informieren. Hintergrund: Wir entlassen viele Schülerinnen und Schüler aufgrund positiver Schnelltests in der Schule , müssen aber z.T. bezüglich der PCR-Ergebnisse aktiv bei den Eltern hinterher telefonieren. Das muss nicht sein. Eine kurze Nachricht an uns mit "PCR-Test negativ" oder "PCR- Test positiv" mit Angabe des Datums reicht völlig aus. Auch ist uns ein positiver PCR-Test, der unabhängig von Schule aus anderen Gründen durchgeführt wurde, unverzüglich zu melden.
Ihre umgehende Rückmeldung ist deshalb auch so wichtig, da wir bei einem positiven PCR-Befund die entsprechende Klasse separieren müssen.

Außerdem bitte ich Sie, keine mit dem Gesundheitsamt oder der Schule unabgesprochenen Entscheidungen hinsichtlich von Schulbesuchen zu treffen, wenn der Kern der Familie von einem positiven Corona-Fall betroffen ist. Hintergrund sind folgende Konstellationen, die bei uns schon aufgetreten sind: PCR-Ergebnis eines Elternteils ist positiv, das Kind wird dennoch in die Schule geschickt. Oder: Ein Schüler erhält einen positiven PCR-Befund. Das Geschwisterkind wird gleichzeitig in die Schule geschickt. In beiden Fällen war es nämlich so, dass die beiden Familienmitglieder (Kind und Geschwisterkind) unmittelbar darauf ebenfalls positiv getestet wurden. Die Schüler wären also lieber noch daheim geblieben und hätten noch etwas abgewartet, wären also nicht sofort in die Schule gekommen, auch wenn eine vorliegende Impfung dies rein rechtlich zugelassen hätte (im Gegensatz zu ungeimpften Schülern, die in solchen Fällen daheim bleiben müssen). Momentan geht es uns um die Vermeidung von Ansteckungen in der Schule unabhängig vom Impfstatus.

Bei Symptomen, die auf eine Corona-Erkrankung hinweisen könnten, bleibt man ebenfalls daheim und kontaktiert den Arzt.

Ich bitte um Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüße

A. Stöckl

Stand: 10.11.21
Informationen zum bevorstehenden Eintritt in die Alarmstufe (Text des Kultusministeriums):

Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Tagen hat das Infektionsgeschehen im Land leider eine erhebliche Dynamik entwickelt, sodass nach Einschätzung des Landesgesundheitsamts voraussichtlich
in den nächsten Tagen mit dem Eintreten in die Alarmstufe zu rechnen ist.



Stand: 18.10.21

Aufgrund von Infektionsgeschehnissen bleibt an unserer Schule die Maskenpflicht im Unterricht nun in allen Jahrgangsstufen (nicht nur in 5 und 6) vorerst bestehen!


Stand:15.10.21 (Anpassung Corona-Verordnung)

Ab Montag (18.10) können Schülerinnen und Schüler die Maske am Platz ablegen. Auf den sogenannten Begegnungsflächen gilt die Maskenpflicht aber weiterhin. Auch die Lehrerinnen und Lehrer können im Unterricht die Maske absetzen. Die Bedingung dafür ist, dass sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Schülerinnen und Schülern einhalten. So kann die Lehrkraft beispielsweise die Maske ablegen, wenn sie am Pult steht oder an der Tafel etwas erklärt. Darüber hinaus gilt für die Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler, dass sie freiwillig eine Maske tragen können, wenn sie sich damit sicherer fühlen.

ACHTUNG: In den Jahrgangsstufen 5 und 6 ist zur Zeit die Maske weiterhin im Unterricht zu tragen!


Stand: 08.10.21

Genesenenzertifikate werden in Arztpraxen auf Grundlage eines positiven PCR-Testergebnisses ausgestellt. Sie sind ab 28 Tagen nach dem Positiv-Test für maximal 180 Tage gültig und können mit der CovPass-App verwaltet werden.

Nur innerhalb dieses Zeitraumes haben also z.B. genesene Eltern Zutritt zu schulischen Veranstaltungen oder können sich genesene Schülerinnen und Schüler von den Testungen befreien lassen.



Stand: 22.09.2021

Ab kommender Woche testen wir unsere Schülerinnen und Schüler auch freitags (3.Testung).

Bei allen 3-G-Veranstaltungen (z.B. Elternabende, Infoveranstaltungen) sind entsprechende NACHWEISE vorzuzeigen. Ansonsten ist der Zutritt zur Veranstaltung nicht möglich.



Stand: 10.09.2021

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

am Montag, 13. September, öffnet die Schule wieder die Tore. Hier das Wichtigste im Überblick:

I. Ablauf erster Schultag
1.-3. Stunde: Klassenleitungsstunde inkl. geistlicher Impuls zum Schulstart (Gottesdienst kann nicht stattfinden). Die Schülerinnen und Schüler werden in der ersten Stunde zunächst getestet, eine Gesundheitserklärung ist nicht erforderlich. Wir gehen davon, dass die Schulgemeinschaft sorgfältig und gewissenhaft mit dem Thema Reiserückkehr umgegangen ist.
4.-6. Stunde: Unterricht nach Plan, kein Nachmittagsunterricht
II. Läuteordnung
Es gilt wieder die alte Läuteordnung nach dem 7-Stunden-Modell mit kleinen und großen Pausen. Die integrierte Pause wird aufgehoben.
Damit endet die fünfte Stunde wieder um 12.15 h, die sechste Stunde um 13.20 h und die siebte Stunde um 14.10 h.

III. Hygienekonzept
Auf dem Schulgelände herrscht Maskenpflicht. Beim Essen und Trinken darf die Maske abgenommen werden. Wir bevorzugen es aber, wenn ein umfangreicheres Essen im Pausenhof/im Freien zu sich genommen wird.
Die Schülerinnen und Schüler werden zunächst zweimal, ab 27.09. dreimal in der Woche getestet (in der Regel Mo+Mi+Fr). Dabei sind zunächst die ersten Unterrichtsstunden betroffen, nach gewisser Zeit dann die dritten Stunden, später die fünften Stunden. Somit ist nicht dauerhaft dasselbe Fach betroffen.
Bei den Testungen verwenden wir die uns von der Stadt gelieferten und zertifizierten Schnelltests. Wir halten uns an diese offiziellen Arten von Tests, die in der Schule durchgeführt werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir hier keine Ausnahmen machen können.
Genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler können sich von der Testpflicht mit entsprechenden Nachweisen befreien lassen. Der Schülerausweis wird in Zukunft ausreichen, um zu dokumentieren, dass man getestet ist/wird. Wir stellen daher (nach einer Übergangsphase) keine eigenen Bestätigungen mehr aus.
Es wird weiterhin darauf geachtet, dass die Klassenräume regelmäßig gelüftet werden.

IV. Im Infektionsfall
An die Stelle der Absonderungspflicht für enge Kontaktpersonen tritt nun für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse/Lerngruppe für die Dauer von fünf Schultagen die Verpflichtung zu einer täglichen Testung mindestens mittels Schnelltest.

V. Fahrten ins Inland, Arbeitsgemeinschaften, Soziales Miteinander
Entsprechende Aktivitäten können wieder (auch klassen- und jahrgangsübergreifend) aufgenommen werden. Wir bemühen uns, vieles in diesem Bereich voranzubringen, nachzuholen und zu ermöglichen.
Allerdings sind Fahrten ins Ausland untersagt.

VI. SEXTANER-INFO

Liebe Sextaner, liebe Eltern unserer neuen Fünftklässler,
bald ist es soweit und wir freuen uns sehr, euch und Sie am UGM willkommen zu heißen.
Damit die Einschulung am 14.9.2021 ein voller Erfolg wird, müssen wir aufeinander achten.
Aus diesem Grund gilt an diesem Tag die 3G-Regel, welche bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie Begleitpersonen geimpft, genesen oder getestet sind.
Bitte bringt/bringen Sie einen entsprechenden Nachweis zusätzlich zu den Eintrittskarten in Papier- oder digitaler Form mit.


Wir wünschen der Schulgemeinschaft nun einen guten Start und ein erfolgreiches, gesundes Schuljahr 2021/22.

Die Schulleitung



Stand: 31.08.2021

Es finden derzeit Umbaumaßnahmen in der Schule statt (Verlegung des kompletten Schulservers mit sämtlichen Anschlüssen in eine andere Etage, Einrichtung eines weiteren Fluchtweges durch den bisherigen Serverraum, verbunden damit Umgestaltung/Vergrößerung der Computerräume).

Aufgrund dessen sind bis einschließlich Dienstag, 07.09., das Verwaltungsnetz und das pädagogische Netz inaktiv. Eine Kommunikation mit der Schule über Telefonie / Fax / E-Mail ist bis dahin nicht möglich. E-Mails können weder gelesen noch beantwortet werden. Die Schulverwaltung ist aber vor Ort persönlich ansprechbar.
Wir bitten um Verständnis.

Aktuelle Hinweise zum Schulstart erscheinen demnächst hier.

Wir wünschen der Schulgemeinschaft bis Unterrichtsbeginn noch erholsame Sommertage!