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Handlungsleitfaden im Verdachtsfall

Leider werden insbesondere Kinder und Jugendliche im Schulalter häufig zu Opfern sexualisierter Gewalt. Im Verdachtsfall halten wir uns an folgende Handlungskette:
Handlungskette im Verdachtsfall
Weitere Maßnahmen (ggf. Einschalten des Jugendamts beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung) werden erst nach sorgfältiger Prüfung gemeinsam mit der / dem Betroffenen und ggf. den Erziehungsberechtigten getroffen.