Das UGM stellt um auf G7
Sabbatjahrregelung für Schüler
Zeiten ändern sich. Und wenn schon die Zeiten, dann auch die Schule. Schule ist ständig im Fluss: von G9 zu G8 zu G8 inklusive G9 im ausnahmsweisen Schulversuch, von alter zu neuer gymnasialer Oberstufe, von Bildungsplan zu Bildungsplan. Von Reform kurzum zu Reform.Eine zukünftig möglicherweise bahnbrechende Reform nimmt nun probehalber ausgerechnet am UGM seinen Lauf. Dazu ist weiter auszuholen: Laut Beamtengesetz, § 69, Absatz 5, wird beamteten Lehrkräften die Möglichkeit eingeräumt, bei grünem Licht seitens der entsprechenden Schulbehörden nach einer Ansparphase ein sogenanntes Sabbatjahr ("Freistellungsjahr") zu nehmen und damit die Schule Schule sein zu lassen.
Kann man aber dem Schüler tatsächlich noch verwehren, was der Lehrkraft billig und recht ist? Es wächst, verkürzt gesagt, offenkundig das Bewusstsein, dass hier eine ungeheure Gerechtigkeitslücke zu schließen ist.
Jedenfalls suchten vor einigen Jahren die Baden-Württemberger Kultusbehörden, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Kontakt zu einer maximal vertrauenswürdigen und verschwiegenen Schule, der Größe nach nicht zu klein und nicht zu groß, städtisch zwar, aber nicht im Fokus aller Scheinwerfer gelegen. Ob man sich einen außergewöhnlichen Schulversuch vorstellen könne. Man konnte. Ob man, ja, stellvertretend eine Sabbatjahrregelung für Schüler erproben wolle. Man wollte.
Und weiter? In der Bildung der 8. Klassen vor zwei Jahren fühlten Schulleitung und eingeweihte Kollegen vorsichtig bei Schülern und Eltern vor. Wer sei grundsätzlich an einem Jahr Auszeit interessiert, aber auch besonders willensstark und mit stattlichem Durchhaltevermögen gesegnet? Es fand sich damals eine überschaubare Gruppe an Schülern, die motiviert waren, in den Klassen 8 und 9 samstags, das heißt jeden Samstag von der ersten bis zur sechsten Stunde, zur Schule zu kommen und in abgedunkelten Räumen (absolutes Geheimhaltungsgebot) Unterricht durchzustehen.
Jetzt darf, jetzt muss es raus: Es ist mit 23 Schülerinnen und Schülern die kleinste unter allen Klassen, gewissermaßen das gallische Dorf des UGM: Klasse 9a. Und sie hat durchgehalten und ist damit auf die Zielgerade der Ansparphase eingebogen.
Ihr Lohn ist bedeutend. Datiert auf den 01. April 2019 haben die Kultusbehörden nun, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, dem UGM ein Schreiben zukommen lassen, in dem der Schule grünes Licht für die zweite Phase des Versuchs gegeben und in dem auch endlich die Verschwiegenheitsverpflichtung gelöst wird. Zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 werden die 23 Schülerinnen und Schüler, soweit - natürlich - sie am Ende des Schuljahres regulär versetzt werden, in ihr persönliches Sabbatjahr entlassen. Die Schule freut sich, sie im Schuljahr 2020/2021 dann in Klasse 11 wieder begrüßen zu dürfen.
Welche Erkenntnisse genau aus dem einzigartigen Schulversuch am UGM bisher folgen, ist vor allem von höherer Warte aus zu beurteilen. Mit der Evaluation des Versuchs ist, wie man hört, das jüngst eingerichtete "Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg" betraut.
Schule, und das muss nicht schlecht sein, ist ständig im Fluss. G7 - ein Reformmodell für ganz Baden-Württemberg? Uns war und ist es jedenfalls eine besondere Ehre.
(Text und ansprechbar bei Rückfragen: Bzk)

